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Zuständigkeiten

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  • WILLKOMMEN BEIM
    VFL EGENBURG E.V.
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Zuständigkeiten beim VfL Egenburg e.V.

Der 1. Vorsitzende ist zuständig bzw. Ansprechpartner für:

  • die Geschäftsführung
  • die Abhaltung von Sitzungen und Versammlungen
  • den Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen
  • die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften aus Satzung und Ordnungen
  • die Aktualisierung der Satzung und Ordnungen
  • die Kommunikation mit Geschäftspartnern, Verbänden, Gemeinde und sonstigen verbundenen Einrichtungen
  • die Ehrung von verdienten und langjährigen Mitgliedern
  • die Betreuung der Ehrenamtlichen
  • die Beantragung von Zuschüssen und Förderungen
  • die Belegung der Turnhalle und des Gymnastikraums
  • die Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Anzeigen, Chroniken und sonstigen Veröffentlichungen)
  • die Terminkoordination und -abstimmung zwischen den Abteilungen und Gemeindevereinen
  • die Vergabe von Kontovollmachten (Abteilungskonten) 

 

Der 2. Vorsitzende ist zuständig bzw. Ansprechpartner für:

  • die Erhaltung und Pflege des Sportgeländes
  • die Erhaltung und Pflege des Vereinsgebäudes
  • das Sportheim (Wirtschaft, Heizung, Strom, Wasser, …)
  • die Bandenwerbung (akquirieren neuer Werbepartner und Betreuung bestehender)
  • die Koordination und Überwachung von Baumaßnahmen

 

Der Kassier ist zuständig bzw. Ansprechpartner für:

  • die ordnungsgemäße Buchhaltung
  • den Einzug der Mitgliedsbeiträge
  • die Überwachung von Zahlungseingängen
  • die Erledigung des Zahlungsverkehrs
  • die Abgabe der Bestandserhebung an den BLSV
  • die Antragstellung für die Sportpauschalförderung
  • die Erledigung von Bankgeschäften
  • die Mitgliederverwaltung (Aufnahme, Kündigungen, Auskunft an Abteilungen)
  • die Erstellung von Verträge und Vereinbarungen bezüglich Entgelten
  • die Abwicklung von Entgeltzahlungen (Übungsleiternpauschale, Ehrenamtspauschale, Mini-Job, Sozialversicherung, Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen)
  • die Abwicklung von Spenden (Ausstellung von Spendenbescheinigungen und Weiterleitung an die Abteilungen)
  • die Einhaltung sämtlicher steuerlicher Vorschriften

 

Der Schriftführer ist zuständig bzw. Ansprechpartner für:

  • die Einberufung von Sitzungen und Versammlungen
  • die Mitschrift von Sitzungen und Versammlungen
  • die Rechnungsstellung an Geschäftspartner
  • die Erstellung des Schriftverkehrs mit Geschäftspartnern, Verbänden und sonstigen verbundenen Einrichtungen
  • die Erstellung von Anschreiben an Mitglieder und Ehrenamtliche (Geburtstagskarten, …)

 

Die Beisitzer sind zuständig bzw. Ansprechpartner für:

  • Sonderaufgaben aller Art
  • Beratung und Unterstützung der anderen Vorstands- bzw. Vereinsausschussmitglieder 

 

Die Abteilungsleiter sind zuständig bzw. Ansprechpartner für:

  • die Leitung Ihrer Abteilung
  • die Mannschaften und Gruppen ihrer Abteilung
  • die Trainer und Übungsleiter in ihrer Abteilung
  • die Koordination der Aufgaben innerhalb ihrer Abteilung
  • sämtliche abteilungsinterne Angelegenheiten 

 

Die Jugendeiter sind zuständig bzw. Ansprechpartner für:

  • die Leitung Ihrer Jugendabteilung ihrer Abteilung
  • die Mannschaften und Gruppen ihrer Jugendabteilung
  • die Trainer und Übungsleiter in ihrer Jugendabteilung
  • die Koordination der Aufgaben innerhalb ihrer Jugendabteilung
  • sämtliche abteilungsinterne Angelegenheiten im Jugendbereich

 

Sonstige Zuständigkeiten:

 

Altpapiersammlungen:

 

Homepage:

 

Festorganisation:

 

Einkauf Vereinsbedarf:

  • N.N. siehe Vereinskollektion

 

Ehrenamtsbeauftragter:

  • N.N. (läuft derzeit beim 1. Vorsitzenden mit)

 

Versicherungsfragen:

 

Öffentlichkeitsarbeit:

  • N.N.

 

Jugendvertretung:

 

Sponsorenbetreuung:

  • N.N. (läuft derzeit beim 2. Vorsitzenden mit)